Fallen Sudoku-Hefte unter die Position 4902 der KN?
Der EuGH hat sich mit Urteil vom 1. August 2025 (C-375/24) zur Einreihung von regelmäßig erscheinenden Sudoku-Rätselheften unter die Tarifposition 4902 der Kombinierten Nomenklatur (KN) geäußert und entschieden, dass diese dem ermäßigten Steuersatz unterfallen können.
Sachverhalt
Keesing Deutschland vertrieb im Jahr 2019 Sudoku-Rätselhefte. Dabei handelt es sich um broschierte Druckerzeugnisse aus Papier mit jeweils etwa 100 Seiten, die von einer Klammer zusammengehalten werden. Jedes Heft enthält ein Vorwort, ein Impressum, eine Erklärung der Sudoku-Regeln sowie 88 Sudoku-Rätsel. Darüber hinaus sind die entsprechenden Lösungen und ein Inserat auf der letzten Seite enthalten. Auf der Titelseite finden sich jeweils eine Ausgabenummer, ein Hinweis auf das periodische Erscheinen im Abstand von acht Wochen sowie das Ausgabedatum.
Keesing Deutschland ging davon aus, dass die Hefte unter die Position 4902 der KN fallen, und wendete in ihrer Umsatzsteuererklärung auf die daraus erzielten Umsätze den ermäßigten Steuersatz von 7% gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 49 lit. b der Anlage 2 zum UStG an.
Das Finanzamt lehnte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ab und vertrat die Auffassung, dass der Regelsteuersatz zur Anwendung komme. Gegen diese Entscheidung erhob Keesing Deutschland Klage beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Entscheidung
Der deutsche Gesetzgeber hat von der Möglichkeit des Art. 98 MwStSystRL Gebrauch gemacht und in Bezug auf die Lieferung periodischer Druckerzeugnisse ausschließlich auf die Position 4902 der KN abgestellt. Die Einordnung steuerbarer Umsätze nach den Kategorien des Anhangs III der MwStSystRL ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Anwendbarkeit eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes. Daher ist es erforderlich, dass der Gerichtshof sachdienliche Kriterien für diese Beurteilung festlegt.
Für die Auslegung der KN ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN für die Einreihung von Waren maßgebend. Entscheidend für die zolltarifliche Einreihung von Waren sind deren objektiven Merkmale und Eigenschaften. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) und zur KN zwar nicht verbindlich sind, jedoch als wichtige Hilfsmittel für eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs dienen und wertvolle Auslegungshinweise liefern.
Bezüglich des Wortlauts der Position 4902 der KN bestehen Unterschiede zwischen den Sprachfassungen. In einem solchen Fall ist die Vorschrift im Lichte der allgemeinen Systematik und des Regelungszwecks auszulegen. Dabei sind auch der wirkliche Wille des Urhebers und der von ihm verfolge Zweck zu berücksichtigen. Da die KN auf dem HS basiert, das in seiner französischen und englischen Fassung verbindlich ist, ist vorrangig auf diese Sprachfassungen der Position 4902 abzustellen.
Aus diesen Sprachfassungen ergibt sich, dass die Position 4902 der KN insbesondere regelmäßig veröffentlichte Druckerzeugnisse umfasst, was durch die Erläuterungen des HS bestätigt wird. Nichts deutet in diesen Fassungen darauf hin, dass unter Position 4902 ausschließlich solche regelmäßigen Veröffentlichungen fallen, die vorwiegend aus Text bestehen oder hauptsächlich Schrift enthalten. Vielmehr ergibt sich aus dem Wortlaut, dass auch regelmäßig veröffentlichte Druckerzeugnisse mit anderem als rein textlichem Inhalt unter die Position 4902 fallen können.
Ein Vergleich sämtlicher Sprachfassungen zeigt zudem, dass lediglich die deutsche Fassung den Begriff „Druckschriften“ verwendet.
Daraus folgt, dass in die Position 4902 der KN insbesondere regelmäßig veröffentlichte Druckerzeugnisse einzuordnen sind, ohne dass sie hauptsächlich aus Text bestehen müssen. Ob dies auf die Sudoku-Rätselhefte von Keesing Deutschland zutrifft, ist vom vorlegenden Gericht zu prüfen.
Fazit
Die Tarifposition 4902 der KN ist dahin auszulegen, dass als broschierte Papierhefte beschriebene Waren, die hauptsächlich gedruckte Sudoku-Rätsel enthalten und im Abstand von acht Wochen erscheinen, unter diese Position fallen.