Keine Differenzbesteuerung bei anteiligem Recht zum Vorsteuerabzug am Liefergegenstand

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit seinem im April veröffentlichten Beschluss vom 11. Dezember 2024 (XI R 9/23) zur Differenzbesteuerung bei anteiligem Recht zum Vorsteuerabzug am Liefergegenstand geäußert. Mit dieser Entscheidung folgt der BFH der Rechtsprechung des EuGH (Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juli 2012 – C-160/11).
Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit seinem im April veröffentlichten Urteil vom 19. Dezember 2024 (V R 10/22) zur Steuerfreiheit für ärztliche Heilbehandlungen im Krankenhaus geäußert. Mit dieser Entscheidung folgt der BFH der Rechtsprechung des EuGH.