Einführung der E-Rechnung – Hinweise für die Praxis
Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich markiert einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des Rechnungswesens. Mit der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung sollen Prozesse effizienter gestaltet und die Fehleranfälligkeit manuell erstellter Dokumente reduziert werden. Besonders Kleinunternehmer, Vereine und andere kleinere Organisationen stehen nun vor der Frage, wie sie die neuen Anforderungen praktisch umsetzen können, ohne über die Ressourcen eines großen Unternehmens zu verfügen.
Der vorliegende Beitrag soll Ihnen auf aufkommende Fragen praxisnahe Antworten liefern, damit Sie den Umstieg auf die E-Rechnung so gut wie möglich gestalten können.
Keine Rechnungskorrektur bei fehlendem Hinweis auf innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Der BFH hat mit Urteil vom 17. Juli 2024 (XI R 35/22) über die nachträgliche Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts entschieden. Es war zu klären, ob der Berichtigung eine rückwirkende Wirkung zukommen kann und ob demnach nachträglich die Voraussetzungen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts bestätigt werden können.
Es handelt sich um die Nachfolgeentscheidung zu dem Urteil des EuGH C-247/21 Luxury Trust Automobil.