Die E-Rechnung kommt
Online-Seminar am 30. Oktober 2024
Liebe Leserinnen und Leser,
ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmer in Deutschland verpflichtet E-Rechnungen empfangen zu können. Die Maßnahme ist Teil des Wachstumschancengesetz.
Als E-Rechnung werden zukünftig elektronische Rechnungen, die in einem strukturierten Format ausgestellt, übertragen und empfangen werden angesehen.
In unserem Online-Seminar gaben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen, die umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen und gaben Ihnen Tipps wie Sie die knappe Zeit nutzen sollten, um zum Jahreswechsel fit für die E-Rechnung zu sein.
Dabei wurde insbesondere auch auf das aktuell erschienene BMF-Schreiben und die darin enthalten Punkten eingegangen.
Dank unserem Gastreferent Herrn Kay Höhmann von der Firma cisbox (www.cisbox.com) konnten wir Ihnen auch einen Praxisansatz präsentieren. Herr Höhmann stellte dabei eine automatische Implementierung von E-Rechnungen in Ihr ERP-System vor.
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Falls Sie die Präsentationsfolien oder eine Aufzeichnung des Webinars wünschen, kontaktieren Sie uns gerne mithilfe des Kontaktformulars weiter unten!
Auch bei sonstigen Fragen zu dem Thema E-Rechnung stehen wir Ihnen als umsatzsteuerlicher Partner gerne beratend zur Seite.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für dieses informative Webinar und freuen uns auf weitere!
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