TABELLEN MIT LÄNDERINFOS

VORSTEUERVERGÜTUNGSVERFAHREN BEI PKW-AUFWENDUNGEN / RECHNUNGSHINWEISE DER EINZELNEN MITGLIEDSTAATEN

Im Rahmen des EU-Vorsteuervergütungsverfahrens kann ein Unternehmer sich Vorsteuer erstatten lassen, die er in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgeben musste. Insbesondere bei Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung von Pkw (z.B. Tankfüllungen) gibt es in manchen Staaten jedoch Einschränkungen. Eine Übersicht zu den einzelnen Regelungen der verschiedenen Länder finden Sie hier.

 

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Durch die Sprachenvielfalt in der EU kann eine aus dem Ausland erhaltene Rechnung manchmal verwirrend sein. Ist das Reverse-charge-Verfahren oder ist doch eine innergemeinschaftliche Lieferung gemeint? Welcher Hinweis muss auf der Rechnung ergänzt werden, um ganz sicherzugehen? In der folgenden Tabelle finden Sie eine ausführliche Auflistung der einzelnen Rechnungshinweise der EU-Mitgliedsstaaten in den jeweiligen Amtssprachen.

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