Freiwillige Zahlungen für kostenlose Angebote im Internet

Der BFH hat mit Beschluss vom 19. Mai 2025 (V B 25/24) die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. April 2024 (2 K 2085/21) zugelassen. Dabei geht es um die umsatzsteuerliche Behandlung freiwilliger Zahlungen für kostenlose Online-Inhalte.

Sachverhalt

Eine Website bot kostenlose Inhalte an und forderte die Nutzer zum Spenden auf, was einige auch taten. Darin sah das Finanzamt eine steuerbare Gegenleistung. Das FG Berlin-Brandenburg widersprach dieser Annahme. Nun wird der BFH über die Revision entscheiden.

Einordnung

Die Entscheidung wird nicht nur Auswirkungen im Bereich der sozialen Medien haben, sondern bspw. auch für Unternehmen relevant sein, die Freemium-Modelle mit Spendenmöglichkeiten anbieten.

Die zentrale Frage ist, ob eine direkte Verbindung zwischen der Zahlung und der Dienstleistung besteht – oder ob die Zahlung tatsächlich freiwillig erfolgt.

Das Ergebnis könnte die umsatzsteuerliche Behandlung für eine ganze Gruppe von Geschäftsmodellen beeinflussen

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