Modernisierung der Zollunion der EU

Um die Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken, das Risikomanagement in allen Mitgliedstaaten zu verbessern und die Verfahren effizienter zu gestalten, reformiert die EU derzeit ihre Zollunion.

 

Die EU-Zollreform

Am 26. März 2026 einigten sich der Rat und das Parlament auf neue, innovative Instrumente zur Erleichterung des Welthandels, zur Optimierung der Zollabwicklung sowie zur Verhinderung der Einfuhr nicht konformer, gefährlicher oder unsicherer Waren in die EU.

 

Die vereinbarte Reform führt Folgendes ein:

  • eine neue EU-Zollbehörde,
  • eine EU-Zolldatenplattform,
  • erheblich vereinfachte Verfahren für die vertrauenswürdigsten Händler und
  • eine neue EU-weite Bearbeitungsgebühr.

 

EU-Zollbehörde

Es soll eine EU-Zollbehörde (EUCA) eingerichtet werden, welche die nationalen Zollbehörden in der gesamten EU koordinieren und unterstützen soll. Sie wird voraussichtlich das Krisenmanagement auf EU-Ebene koordinieren, das Risikomanagement sicherstellen und vorrangige Kontrollbereiche und Risikokriterien ermitteln. Für ihre Aufgaben werden ihr ständig aktualisierte Ein- und Ausfuhrdaten der EU-Zolldatenplattform zur Verfügung stehen.

 

EU-Zolldatenbank

Durch die Einrichtung einer zentralen EU-Zolldatenplattform können die Händler Zoll- und Produktinformationen über eine einzige Online-Plattform einreichen. Die Plattform soll Zolldaten erheben und analysieren, um einen effizienten Warenverkehr in die und aus der EU sicherzustellen, den Behörden Echtzeitdaten für ein effektiveres Risikomanagement bereitstellen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren.

Die Plattform soll ab dem 1. Juli 2028 für Waren im Bereich des E-Commerce betriebsbereit sein und im Anschluss schrittweise bis zum 1. März 2034 auf den gesamten Warenverkehr ausgeweitet werden.

Die Zolldatenplattform hat sowohl für die Unternehmen als auch für die nationalen Behörden Vorteile. Die Unternehmen müssen nur noch einmal ihre Ein- und Ausfuhrdaten übermitteln, können dieselben Daten für mehrere Sendungen verwenden und profitieren von verringertem Verwaltungsaufwand sowie geringeren Kosten. Die nationalen Behörden wiederum erhalten über die Handelsströme und Lieferketten einen vollständigen Überblick, haben zu gemeinsamen Echtzeitdaten in der gesamten EU Zugang und sorgen für eine effektivere Risikobewältigung.

 

Vereinfachung für die vertrauenswürdigsten Händler

Mit den neuen Vorschriften wird die Kategorie der „Trust & Check“-Händler geschaffen. Diese Händler zeichnen sich durch äußerste Vertrauenswürdigkeit aus, da sie umfassende Informationen über die Beförderung und Konformität von Waren bereitstellen und strenge Kriterien erfüllen. Aus diesem Grund werden diese Händler künftig von Vereinfachungen hinsichtlich ihrer Zollpflichten profitieren.

 

Bewältigung von großen Mengen kleiner Pakete

Für Kleinsendungen, die im Fernabsatz verkauft werden, wird eine neue Bearbeitungsgebühr eingeführt. Diese Gebühr soll einen Beitrag zur Deckung der Kosten von Zollkontrollen und Zollüberwachung leisten sowie den Zollbehörden bei der Bewältigung der steigenden Menge an Paketen helfen.

In den neuen Vorschriften wird geregelt, dass Plattformen und diejenigen, die im Fernabsatz in die EU verkaufen, als Einführer der verkauften Waren gelten. Dadurch sind sie in der EU für alle Zollformalitäten und -zahlungen verantwortlich.

Für Unternehmen, die ihren Verpflichtungen wiederholt nicht nachkommen, gilt ein System finanzieller Sanktionen.

 

Zudem wird der Schwellenwert von 150 € für die Zollbefreiung abgeschafft und ein vorläufiger Zoll in Höhe von 3 € auf Waren in kleinen Paketen eingeführt. Nähere Infos dazu finden Sie hier (Verordnung (EU) 2026/382).

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