Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 25. August 2025 ein Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung veröffentlicht, welches das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2022 ersetzt (Bundesfinanzministerium - Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung).

Aufgrund des Onlinezugangsgesetzes sowie durch Art. 16 JStG 2022 wurde § 18 Abs. 5a UStG eingeführt, der die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge ermöglicht. Im Zuge dessen werden für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG) folgende Vordruckmuster neu eingeführt:

  • USt 1 B: Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
  • Anlage USt 1B: zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B
  • Anleitung USt 1 B: Anleitung zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung

Der Vordruck USt 1 B ist beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG) insbesondere zu verwenden von

  • Privatpersonen,
  • nichtunternehmerisch tätigen Personenvereinigungen
  • Unternehmern, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich erwerben.

Nicht anwendbar ist der Vordruck USt 1 B beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge durch Unternehmer für ihren unternehmerischen Bereich oder durch juristische Personen i.S.v. § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG. In diesen Fällen erfolgt die Erklärung über die Umsatzsteuer-Voranmeldung (Vordruckmuster USt 1 A) sowie die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr (Vordruckmuster USt 2 A).

Wird die Steuerbefreiung für den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs nach § 4b Nr. 3 UStG beantragt, sind die erforderlichen Angaben in der Anlage USt 1 B zu machen.

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