Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 8. August 2025 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen veröffentlicht, welches das BMF-Schreiben vom 29. April 2024 ersetzt (Bundesfinanzministerium - Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen).
Veranstaltungen aus den Bereichen Kunst und Kultur, aber auch aus Wissenschaft, Bildung, Sport und Unterhaltung werden vermehrt nicht nur in Präsenz, sondern auch über das Internet oder vergleichbare elektronische Netzwerke angeboten. Dabei zeigt sich eine Vielzahl an Angebotsformen: Manche Veranstaltungen werden live und in Echtzeit parallel zur Präsenzveranstaltung digital übertragen, andere finden ausschließlich digital statt und häufig werden auch Live-Mitschnitte oder vorproduzierte Aufzeichnungen online bereitgestellt, sodass sie per Streaming oder Download flexibel abgerufen werden können.
Neben der Frage des Leistungsorts ist auch zu prüfen, inwieweit Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen anwendbar sind. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen im Bereich Kunst und Kultur – etwa das Streaming von Konzerten, Orchester- oder Theateraufführungen – bei denen eine Befreiung nach § 4 Nr. 20 UStG bzw. eine Ermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. a UStG in Betracht kommen kann. Zunehmend relevant wird diese Frage auch Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen, für die ebenfalls eine Steuerbefreiung möglich ist.
Das BMF-Schreiben geht dabei auf vorproduzierte Inhalte, Live-Streaming, Dienstleistungskommission, Leistungskombinationen, Anwendung auf weitere Online-Dienstleistungsangebote sowie Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses ein.