Bundesrat bestätigt Wachstumschancengesetz

Diese Änderungen werden kommen

Nach langem Hin und Her hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 22. März 2024 nun dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Zuvor war der Vermittlungsausschuss einberufen worden, da es in einigen (nicht umsatzsteuerlichen) Bereichen zu Unstimmigkeiten zwischen Bundestag und Bundesrat gekommen war. Ein etwas verkleinerter Gesetzesentwurf wurde jetzt vom Bundesrat bestätigt.
Natürlich ist die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich umsatzsteuerlich von großer Bedeutung. Die Regierung erhofft sich durch die zukünftige Vermeidung von Steuerhinterziehung eine Einnahmeerhöhung von über zehn Milliarden Euro jährlich.

Umsatzsteuerliche Neuerungen

Der Plan für die Einführung der E-Rechnung ist trotz Einschaltung des Vermittlungsausschusses unverändert geblieben. Die zeitliche Abfolge mit all ihren Übergangsregelungen findet sich unten. Diese gelten nur für Rechnungsaussteller und nicht für Empfänger.
Folgende weitere Regelungen beinhaltet das Gesetz:

  • E-Rechnungen im Sinne des Gesetzes müssen dem Format nach EN16931 entsprechen
  • Verwendung von andersformatigen elektronischen Rechnungen (z.B. PDF) benötigt die Zustimmung des Empfängers
  • Rechnungen für Beträge unter 250 € oder an Verbraucher sind nicht betroffen
  • Die Umsatzgrenze, um die Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten zu berechnen, wurde von 600.000 € auf 800.000 € erhöht

Einordnung

Der endgültige Entwurf enthält nicht so viele Neuerungen wie anfangs erhofft. Einige sinnvolle Änderungen wie die Befreiung von Kleinunternehmern von ihren umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten haben es nicht in den finalen Gesetzesentwurf geschafft.
Dennoch ist die Einführung der E-Rechnungspflicht als umsatzsteuerlicher Hauptbestandteil des Gesetzes von großer Bedeutung.
Für die meisten größeren Unternehmen sind die Neuerungen in der Rolle als Rechnungsaussteller erst ab 2027 wirklich bindend, dennoch könnte der knappe Zeitplan bis zu einer verpflichtenden Umstellung auf Empfangsmöglichkeiten von E-Rechnungen für Unmut sorgen. Die IHK äußerte sich beispielsweise dahingehend, dass speziell kleinere Unternehmen nicht genug Zeit für die Umstellung haben.
Es ist momentan auch noch nicht klar, ob die Bundesregierung ein Softwareprogramm stellen wird, um den Empfang der E-Rechnungen zu ermöglichen.

Als Ihr Berater begleiten wir die Umstellung Ihres Rechnungssystems und helfen Ihnen auch bei sonstigen Fragen zur E-Rechnung.

 

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