Wichtige Änderung bei der Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 6. Juni 2025 eine wichtige Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) veröffentlicht:

Ab dem 20. Juli 2025 kann die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) nur noch Ă¼ber die Online-Schnittstelle des Bundeszentralamts fĂ¼r Steuern (BZSt) oder das Online-Portal (www.bzst.de) erfolgen. Schriftliche oder telefonische Anfragen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Siehe BMF-Schreiben vom 6. Juni 2025.

Unser Service fĂ¼r Sie: Das VIP-Tool

Um Sie bei der täglichen Praxis optimal zu unterstĂ¼tzen, stellen wir Ihnen gerne unser bewährtes VIP-Tool vor:

  1. USt-IdNr.-Abfragen direkt Ă¼ber die offizielle BZSt-Schnittstelle
  2. Nach Ihrer Wahl manuell oder automatisiert
  3. Generierung rechtssicherer PDF-Dokumente mit digital signiertem Zeitstempel
  4. Archivierung der PDF-Datei in Ihrem ERP- und Dateisystem
  5. Datenbank aller durchgefĂ¼hrten Abfragen, Such- und Filterfunktionen
  6. Anwenderfreundliche Oberfläche
  7. Dokumentationssicher, GoBD-konform und effizient

Weitere Informationen erhalten Sie unter VIP-Tool sowie natĂ¼rlich telefonisch oder per E-Mail direkt bei uns.

Fazit

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Prozesse zur ĂœberprĂ¼fung der USt-IdNr. bis spätestens zum 20. Juli 2025 auf die Online-Abfrage des BZSt umstellen. Gerne unterstĂ¼tzen wir Sie dabei mit unserem VIP-Tool.

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