Aktuelles zur E-Rechnung
Online-Seminar zu den Neuerungen bei der E-Rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmer in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Schrittweise wird nun bis 2028 auch die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen eingeführt. Für größere Unternehmen gilt diese Pflicht bereits ab 2027.

E-Rechnungen sind elektronische Rechnungen, die in einem strukturierten Format (d.h. maschinenlesbar) ausgestellt, übertragen und empfangen werden. 

In unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen, mögliche Fehlerquellen und die umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, um zum nächsten Jahreswechsel fit für die E-Rechnung zu sein.

Dabei werden wir insbesondere auch auf das kürzlich erschienene BMF-Schreiben und die darin enthaltenen Punkte eingehen.

 

Reservieren Sie hier schon einmal Ihren Zugang zum Live-Seminar oder zur Aufzeichnung. Genauere Informationen erhalten Sie dann in Kürze.


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