BMF-Schreiben zur E-Rechnung soll praxistauglich werden

Entwurf veröffentlicht

Seit dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung zu verwenden. Es gelten Übergangsfristen (Übersicht).

Das erste BMF-Schreiben (BStBl I S. 1320) dazu wurde am 15. Oktober 2024 veröffentlicht. Nun liegt ein Entwurf vor, der Änderungen und Ergänzungen des BMF-Schreibens vorsieht. Die Anpassungen nehmen Anregungen und Kritik der Unternehmen und Verbände auf. Der angepasste Entwurf kann derzeit auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen heruntergeladen werden.

Mit den Anpassungen werden einige Zweifelsfragen gelöst. Insbesondere wird anerkannt, dass rückwirkende Korrekturen von Rechnungen möglich sind, wenn Daten technisch mangelhaft waren. Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat die wesentlichen Änderungen einander gegenübergestellt.

Unternehmen und Verbände haben jetzt die Möglichkeit, weitere Anregungen einzubringen.

Wenn Sie Anregungen zu den Regelungen des BMF oder Fragen zur Umsetzung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen haben, unterstützen wir Sie gerne.

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