Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Vorsicht bei Organgesellschaften

Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) startet schrittweise seit dem 1. November 2024. Sie dient dazu, wirtschaftlich Tätige eindeutig zu identifizieren, ganz wie die Steueridentifikationsnummer bei natürlichen Personen. Perspektivisch wird die W-IdNr. das führende Identifikationsmerkmal sein, wenn Sie als wirtschaftlich Tätige mit Behörden kommunizieren.

Die Vergabe erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Personen und Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, sowie für alle Kleinunternehmer. Die Einführungsphase soll im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Die W-IdNr. basiert auf der (bestehenden) USt-IdNr. und wird um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt.

Weitere Informationen sowie den FAQ-Katalog erhalten Sie auf der Website des BZSt.

BZSt: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer


Die ersten Vergaben der W-IdNr. haben jedoch gezeigt, dass die Einspielung der Daten beim örtlichen Finanzamt die deutsche USt-IdNr. von Organgesellschaften ungültig macht.

Das BZSt wurde über das Problem informiert, hat aber bisher noch keine Stellung bezogen.

Aus diesem Grund sollten deutsche Organgesellschaften in nächster Zeit regelmäßig die eigene deutsche USt-IdNr. überprüfen, um frühzeitig eine Deaktivierung zu bemerken. Eine Überprüfung ist auf der Seite der EU-Kommission möglich.

MWSt-Informationsaustauschsystem (MIAS): MIAS European Commission

Die Ungültigkeit der USt-IdNr. kann bewirken, dass etwa innergemeinschaftliche Lieferungen nicht steuerfrei erfolgen oder Plattformbetreiber Unternehmen für den Handel sperren.

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