Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
Referentenentwürfe des BMF
Am 4. September 2025 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf fÃŒr das SteuerÀnderungsgesetz 2025 veröffentlicht. Bei einem Referentenentwurf handelt es sich um den ersten Entwurf eines Gesetzes aus dem Ministerium. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes können sich noch umfassende Ãnderungen ergeben.
Besonders relevant aus umsatzsteuerlicher Sicht sind die geplante Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie, Ãnderungen im VorsteuervergÃŒtungsverfahren sowie die neue Sonderregelung zur zentralen Zollabwicklung.
Â
Reduzierung der Umsatzsteuer fÌr Restaurant- und Verpflegungsdienste (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG)
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7% herabgesenkt werden. GetrÀnke sind ausgenommen.
Die Reduzierung war erstmals als KrisenmaÃnahme wÀhrend der Covid19-Pandemie am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2024 gilt jedoch wieder der Regelsteuersatz von 19% fÃŒr Speisen und GetrÀnke.
Die neue Ãnderung soll die Gastronomiebranche unterstÃŒtzen und laut BegrÃŒndung des Entwurfs eine Wettbewerbsverzerrung reduzieren, da auf Abhol- und Bestellservices bereits der ermÀÃigte Steuersatz anzuwenden ist.
Â
Vorsteuer-VergÌtungsverfahren (§ 18g Satz 5 UStG)
Die Ãnderung bezÃŒglich des Vorsteuer-VergÃŒtungsverfahrens sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2026 das BZSt nunmehr keine Zustimmung des auslÀndischen Unternehmens benötigt, um die zustÀndige Behörde im Ausland darÃŒber zu informieren, dass dessen Antrag wegen MÀngeln nicht weitergeleitet wird. Die elektronische Bescheidbekanntgabe soll zum Regelfall werden.
Â
Sonderregelung zur zentralen Zollabwicklung
Ab dem 1. Januar 2026 neu im Umsatzsteuergesetz zu finden ist § 21b - Sonderregelung bei Nutzung der zentralen Zollabwicklung (nach Art. 179 des UZK). Auch wenn die Zollanmeldung in einem anderen Mitgliedstaat bereits erfolgte, fÀllt die Einfuhrumsatzsteuer im Bestimmungsland der Ware an. FÌr die Festsetzung und Erhebung ist das zustÀndige Hauptzollamt im Inland verantwortlich. Die Zollanmeldung kann ggf. als SteuererklÀrung in Deutschland dienen, wenn:
- diese ÃŒbermittelt wird
- alle notwendigen Informationen enthÀlt
- Zahlungsaufschub bewilligt ist
Das heiÃt: Nur bei einer ordnungsgemÀÃen DatenÃŒbermittlung muss keine gesonderte SteuererklÀrung in Deutschland abgegeben werden. Alle AblÀufe sind digital.
Â
Referentenentwurf zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven
Der Referentenentwurf vom 14. August 2025 bereitet die Aufhebung der Freizone Cuxhaven vor. Die wirtschaftlichen BedÌrfnisse und Vorteile durch die Einrichtung der Freizone stÌnden in keinem VerhÀltnis zum administrativen und personellen Aufwand.