EU-Rat verabschiedet ViDA-Paket

Single VAT Registration, Platform Economy und E-Invoicing / E-Reporting

Am 11. März 2025 hat der Rat der Europäischen Union das „VAT in the Digital Age“-Paket verabschiedet. Dies war der letzte Schritt im Genehmigungsverfahren nach der Billigung durch das Europäische Parlament (17. Februar 2025) und die Einigung beim ECOFIN-Treffen (5. November 2024).

Was ist ViDA?

ViDA („VAT in the Digital Age“) ist eine weitreichende Reform der Mehrwertsteuervorschriften der EU mit dem Ziel, die Regelungen für digitale und grenzüberschreitende Transaktionen zu modernisieren, zu vereinfachen und Steuerhinterziehung einzudämmen.

Kernpunkte und Änderungen des ViDA-Pakets

Die Umsetzung erfolgt in einem Drei-Säulen-Modell:

1. Säule: Digital Reporting und E-Invoicing

Ziel: Nach der schrittweisen Einführung der E-Rechnung in Deutschland hat nun auch die EU eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung sowie eine digitale Berichterstattung beschlossen.

Umsetzung:

  • Unternehmen müssen bei grenzüberschreitenden Transaktionen bestimmte Datensätze aus E-Rechnungen in digitaler Form direkt melden.
  • Die E-Rechnung muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum der Leistung (oder dem Datum der Zahlung, falls früher) ausgestellt werden.
  • Zusätzlich ist beabsichtigt, dass der Kunde die Daten aus der E-Rechnung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt meldet. Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, unter bestimmten Bedingungen auf die Meldepflicht der Kunden zu verzichten.
  • Monatliche zusammenfassende E-Rechnungen (Sammelrechnungen) sind unter bestimmten Voraussetzungen für einen Zeitraum von bis zu einem Kalendermonat zulässig. Die E-Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Ende des betreffenden Monats ausgestellt werden.

Zeitplan: Die verpflichtende Einführung ist für Juli 2030 vorgesehen.

2. Säule: Platform Economy

Ziel: Die zweite Säule konzentriert sich auf digitale Plattformen, die Mitfahrgelegenheiten (z.B. Uber) oder Unterkünfte (z.B. Airbnb) anbieten.

Umsetzung:

  • Künftig sollen die Plattformbetreiber die Mehrwertsteuer für die über ihre Plattformen angebotenen Leistungen einziehen und abführen.
  • Hinweis: Der Mitgliedstaat Spanien hat bereits angekündigt, dass er eine Ausnahmegenehmigung beantragen wird.
  • Wenn der Anbieter ein Kleinunternehmer ist, übernimmt die Plattform nicht die Verantwortung für die Steuerzahlung und tritt nicht als fiktiver Anbieter auf.

Zeitplan: Die verpflichtende Einführung dieser Regelung ist für Januar 2030 geplant, mit einer freiwilligen Phase ab Juli 2028.

3. Säule: Single VAT Registration

Ziel: Ermöglichung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung für Unternehmen innerhalb der EU.

Umsetzung:

  • Unternehmen können ihre Umsatzsteuererklärungen zentral für alle EU-Transaktionen einreichen, wodurch Mehrfachregistrierungen in verschiedenen Mitgliedstaaten entfallen.
  • Außerdem wird das OSS-Verfahren auch für das innergemeinschaftliche Verbringen von Waren eingeführt. Dies soll insbesondere Unternehmen im E-Commerce entlasten, indem es ihnen die Notwendigkeit zur Mehrwertsteuerregistrierung in verschiedenen EU-Staaten erspart.
  • Die aktuellen Mehrwertsteuervorschriften für Konsignationslager laufen zwischen dem 1. Januar 2027 und dem 30. Juni 2029 schrittweise aus und gelten nur für Bestände, die vor dem 30. Juni 2028 vorhanden sind. Die Vereinfachung der Konsignationslager wird durch das neue OSS-Verfahren ersetzt und abgeschafft.
  • Das Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Transaktionen wird ausgeweitet, um die Notwendigkeit einer Mehrwertsteuerregistrierung für nicht ansässige Anbieter zu verringern. Zukünftig müssen Mitgliedstaaten das Reverse-Charge-Verfahren anwenden, wenn der Anbieter nicht im Land der Mehrwertsteuerregistrierung eingetragen ist, der Kunde jedoch schon. Auch wenn der Kunde nicht registriert ist, haben Mitgliedstaaten die Möglichkeit, das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden.

Zeitplan: Die Einführung dieser Regelung ist für Juli 2028 vorgesehen.

Quelle: ec.europa.eu

Einordnung

Mit der Verabschiedung des ViDA-Pakets läutet die EU eine neue Phase der Steuerdigitalisierung ein. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um ihre Prozesse entsprechend anpassen zu können.

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich gerne an uns.

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