Längere Bekanntgabefristen bei Steuerbescheiden
Ab dem 1. Januar 2025 wurden die Veränderungen der Brieflaufzeiten des Postmodernisierungsgesetzes vom 15. Juli 2024 wirksam. Dieses Gesetz ist neben den Auswirkungen auf den klassischen Briefverkehr auch von hoher Bedeutung für die Steuerwelt, da es unter anderem für die Zulässigkeit von Einsprüchen gegen Steuerbescheide darauf ankommt, wann diese als zugestellt gelten.
Änderungen der Zustellungsquoten
Da der Briefverkehr in Deutschland immer mehr an Bedeutung verliert, wurden vom Gesetzgeber die Brieflaufzeitvorgaben angepasst. Nach alter Rechtslage mussten 85 % der Briefe am ersten und 95 % am zweiten auf die Einlieferung folgenden Werktag ausgeliefert werden. Nach Anpassung dieser Regelung müssen nun 95 % am dritten und 99 % am vierten Zustelltag bei ihrem Empfänger angekommen sein. Diese Änderung soll die Zusteller entlasten.
Änderung der Abgabenordnung
Die Dreitagesfiktion nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, nach der postalisch übermittelte Verwaltungsakte am dritten Tag nach Aufgabe bei der Post als zugestellt gelten, wird um einen Tag verlängert. Sie wird also zu einer Viertagesfiktion.
Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder auf einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf auf den nächsten Werktag. Diese Regelung bleibt unverändert.