Umsatzsteuererhöhung in Estland

Umsatzsteuererhöhung zum 1. Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 wird der reguläre Umsatzsteuersatz in Estland von 22% auf 24% angehoben. Die Erhöhung betrifft den nur Normalsteuersatz, während die verminderten Steuersätze von 13% und 9% unverändert bleiben und auch der Nullsteuersatz weiterhin existiert. Die Änderung ist Teil einer Anpassung des estnischen Mehrwertsteuergesetzes, die temporär vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2028 gelten soll.

Übergangsregelung für bestehende Verträge

Der Steuersatz war bereits zum 1. Januar 2024 von 20 auf 22% angehoben worden. Für Verträge, die vor dem 1. Mai 2023 mit dem 20%igen Mehrwertsteuersatz abgeschlossen wurden und keine Anpassung des Preises aufgrund einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes vorsahen, galt eine Übergangsregelung. In diesen Fällen konnte weiterhin der alte Steuersatz von 20% für eine Übergangszeit angewendet werden. Um alle Umsätze gleich zu behandeln, wurde diese Übergangszeit bis zum 30. Juni 2025 verkürzt. Ab dem 1. Juli 2025 liegt der Regelsteuersatz einheitlich bei 24%.

Keine Übergangsregelung für zukünftige Verträge

Ab dem 1. Juli 2025 ist der neue Normalsteuersatz von 24% verbindlich. Unternehmen müssen daher ab diesem Zeitpunkt den erhöhten Steuersatz bei der Kalkulation und Vertragsgestaltung berücksichtigen.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Unternehmen sollten ihre bestehenden Verträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Besonders bei langfristigen Verträgen ohne Klauseln zur Anpassung an Änderungen des Mehrwertsteuersatzes ist eine rechtzeitige Klärung mit den Vertragspartnern erforderlich. Zudem muss bei zukünftigen Verträgen der neue Steuersatz von 24% einkalkuliert werden. Bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen (insbesondere eCommerce) muss der zeitlich anwendbare Steuersatz berücksichtigt werden. 

 

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