Umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems
BMF-Schreiben
Das BMF hat mit Schreiben vom 21. Januar 2025 Klarheit über die umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems geschaffen. Dabei werden die Grundsätze eines BMF-Schreibens aus dem Jahr 2004, basierend auf einem EuGH-Urteil vom 6. Februar 2003 (C-185/01), in dem es um Kraftstofflieferungen im Bereich des Kfz-Leasing ging, nun auch auf Kraftstofflieferungen mit Tankkartensystem angewendet.
Grundsätze des vorangegangenen BMF-Schreibens
Das BMF erklärte im Schreiben von 2004 zu der umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen an Leasingnehmer für Rechnung des Leasinggebers Folgendes:
- Reihengeschäft:
Der Leasingnehmer betankt das Fahrzeug auf Rechnung des Leasinggebers mit einer Tankkreditkarte, wobei zwischen Leasingnehmer und -geber keine gesonderte vertragliche Beziehung über eine Kreditgewährung in Bezug auf Kraftstoff besteht. Die Tankstelle liefert direkt an den Leasinggeber, der Kraftstoff wird dann vom Leasinggeber direkt an den Leasingnehmer in Form eines Reihengeschäfts weitergeliefert. Das Entgelt wird dabei auf jeder Lieferstufe gesondert vereinbart.
 - Finanzierungsgeschäft:
Es ist wiederum von einem Finanzierungsgeschäft zwischen Leasinggeber und -nehmer auszugehen, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein Finanzierungsgeschäft liegt insbesondere dann vor, wenn der Leasingnehmer im eigenen Namen tankt (bspw. ohne Tankkreditkarte) oder sich die Betankung erst später vom Leasinggeber erstatten lässt.
Inhalt des neuen BMF-Schreibens
Die genannten Grundsätze sind auch auf Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems anzuwenden. Kraftstofflieferungen können also weiterhin als Reihengeschäft gestaltet werden, sodass auch dem mittleren Unternehmer (hier: Kartenaussteller) der Vorsteuerabzug sicher zusteht. Das Schreiben schafft Sicherheit für inländische Kraftstoffbetankungen mit Tankkarten und bestätigt die gängige Praxis der Anbieter solcher Modelle.
Hier geht es zum Schreiben:
Umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems
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