Übersicht zur grenzüberschreitenden umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung ab dem 1. Januar 2025
Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website eine Übersicht über die umsatzsteuerliche Behandlung von Kleinunternehmern ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht. Kleinunternehmern wird ein Wahlrecht zugesprochen, nach welchem sie sich für eine Steuerbefreiung ihrer Ausgangsumsätze entscheiden können, die nicht nur in ihrem Ansässigkeitsstaat, sondern innerhalb der EU getätigt werden. Im Gegenzug dazu wird ihnen der Vorsteuerabzug verwehrt.
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2024 wurde diese Regelung ebenfalls in das nationale Recht übernommen und setzt damit die hier besprochene Kleinunternehmerrichtlinie um (RL (EU) 2020/285). Der § 19 UStG wird angepasst, außerdem wird ein § 19a UStG eingeführt, der das besondere Meldeverfahren für die Anwendung der Regelung bestimmt:
Grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung
Der Anwendungsbereich der Kleinunternehmerregelung erstreckt sich ab dem nächsten Jahr auch auf andere Mitgliedstaaten. Grenzüberschreitend tätige Kleinunternehmer können Lieferungen an Endverbraucher, welche in anderen Mitgliedstaaten als dem eigenen ansässig sind, ebenfalls von der Steuer befreien.
Für wen kommt diese Regelung infrage?
Grenzüberschreitende Kleinunternehmer sind umsatzsteuerliche Unternehmer, deren jährlicher Umsatz den Schwellenwert von 100.000 € (in der gesamten EU) nicht übersteigt. Für die Anwendung dieser Regelung muss der grenzüberschreitende Kleinunternehmer seinen Sitz in der EU haben. Es kann also ein deutscher Unternehmer, der in Deutschland nicht mehr als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt, aber bspw. die Grenze für die Kleinunternehmerschaft in Belgien nicht überschreitet, in Belgien als grenzüberschreitender Kleinunternehmer tätig sein.
Wie kann ich die Regelung in Anspruch nehmen?
Wenn man die grenzüberschreitende Regelung in Anspruch nehmen möchte, muss man sich als Unternehmer in Deutschland beim BZSt registrieren. Anschließend erhält man eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, welche europaweit gilt. Die getätigten Umsätze werden von dem Unternehmer dann quartalsweise beim BZSt gemeldet.
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