Umsetzungsstand der Einführung der E-Rechnung

Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Union

Die Bundesregierung äußerte sich am 29. August 2024 zu einer Kleinen Anfrage der Union im Bundestag, mit der Sie Informationen über den aktuellen Stand der Einführung der E-Rechnung einholen wollte. Dabei wurden Fragen der Union beantwortet und beispielsweise auch die Verwendung eines E-Mail-Postfachs als Empfangsmöglichkeit von E-Rechnungen thematisiert.

Aktueller Stand

Im Zuge des Wachstumschancengesetzes wird auch in Deutschland nun schrittweise die E-Rechnung im B2B-Bereich eingeführt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen bereits in der Lage sein, diese E-Rechnungen empfangen und speichern zu können. Da seitens der Unternehmen noch immer Unklarheit über die genaue Umsetzung und ein immer größer werdender Zeitdruck besteht, reichte die Union im Bundestag diese Kleine Anfrage ein, zu dessen Fragen sich die Bundesregierung nun geäußert hat.

Anbei finden Sie die relevantesten Erkenntnisse zusammengefasst.

Auskunft der Bundesregierung
 

  1. Welche Hilfestellungen wird die Bundesregierung liefern?

    Ende des Jahres wird ein FAQ als BMF-Schreiben erscheinen. Ein Tool für Erstellung, Empfang und Verwahrung von E-Rechnungen seitens der Regierung wird nicht kommen.
     
  2. Reicht ein E-Mail-Postfach als Empfangsmöglichkeit für E-Rechnungen?

    Ja, dies ist ausreichend, solange kein anderer Empfangsweg zwischen den Unternehmen vereinbart wurde.
     
  3. Ist die Finanzverwaltung personell und technisch auf die Umstellung vorbereitet?

    Die Finanzverwaltung wappnet sich gerade für die Umstellung.
     
  4. Wie verhält es sich mit Rechnungen, die über Kassensysteme ausgestellt werden?

    Falls ein Kassensystem eine E-Rechnung an einen Unternehmer nicht ausstellen kann, besteht die Möglichkeit, dass dieser sich die Rechnung nachher downloaden kann. Weiterhin kann die Rechnung im Nachhinein berichtigt werden.
    Rechnungen über Kleinbeträge (< 250 €) können weiterhin als sonstige Rechnung (Papierrechnung, PDF) ausgestellt werden.

Anbei finden Sie den gesamten Bericht:

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion CDU/CSU
 

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