BMF-Schreiben: Erhöhung der Wertgrenze des vereinfachten Verfahrens für Angehörige der niederländischen Truppe

von 1.500 € auf 2.500 €

Die Wertgrenze des vereinfachten Verfahrens für Leistungen an Angehörige der niederländischen Truppe ist angehoben worden.

Um das Beschaffungsverfahren berechtigter Personen (z.B. militärisches Personal) zu erleichtern, kann bei Leistungen an Angehörige der Truppen bis zu einem gewissen Wert ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

In dem vereinfachten Verfahren ist die Beschaffung unterhalb der Grenze steuerfrei, soweit die sonstigen Verfahrensvorschriften beachtet werden.

Für das Beschaffungsverfahren der niederländischen Truppe wurde diese Wertgrenze für Lieferungen nun von 1.500 € auf 2.500 € erhöht.

Diese Regelung findet auf alle Umsätze Anwendung, die nach dem 31. Juli 2024 ausgeführt werden.

Hier geht es zu dem Schreiben:

BMF-Schreiben: Niederländisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren; Anhebung der Wertgrenze auf einen Wert von 2.500 €

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