Neue MwSt-Regeln für Dropshipping ohne IOSS in Frankreich
Frankreich hat für Dropshipping-Händler, die nicht über das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) abrechnen, die Umsatzsteuerpflicht neu geregelt. Beim Dropshipping werden Waren online verkauft und direkt von einem Lieferanten in einem Drittland an den Verbraucher geliefert.
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Neue Umsatzsteuerregelungen in Frankreich ohne IOSS-Verfahren:
- 1. Sendungen ≤ 150 € (Import über Frankreich, Ziel anderes EU-Land)
- Verzollung im Zielland
- Verkäufer schuldet keine französische MwSt
- 2. Sendungen > 150 € (Import über Frankreich, Ziel anderes EU-Land)
- Verkäufer wird Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer in Frankreich
- Zusätzlich oft MwSt im Zielland fällig
- Die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden, wenn der anschließende Verkauf in einem anderen EU-Mitgliedstaat besteuert wird – erfordert aber französische Umsatzsteuerregistrierung
- 3. Import und Lieferung innerhalb Frankreichs
- Unterschied, wer Importeur ist:
- Endkunde als Importeur → trägt die Einfuhrumsatzsteuer
- Voraussetzungen:
- Ware gelangt direkt nach FR zum Käufer
- Verkauf wird nicht durch elektronische Schnittstelle erleichtert
- Verkäufer hat IOSS nicht verwendet
- der Zollwert (Einkaufspreis) stimmt mit dem Verkaufspreis überein → in der Praxis eigentlich nie der Fall
- Voraussetzungen:
- Händler als Importeur → Einfuhrumsatzsteuer für den Import + franz. MwSt für den Verkauf
- Voraussetzung: der Zollwert unterscheidet sich vom Verkaufspreis
- Bedeutet für den Händler, dass er sich für die franz. MwSt registrieren und die Lieferung in seiner Mehrwertsteuererklärung angeben muss
- Endkunde als Importeur → trägt die Einfuhrumsatzsteuer
- Unterschied, wer Importeur ist:
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Praktische Auswirkungen auf Dropshipping-Unternehmen
Das Urteil bekräftigt Frankreichs Bemühungen, die Einhaltung der Vorschriften in einem schnell wachsenden Sektor zu verschärfen.
Dropshipping-Händler, die Waren in die EU versenden, sollten Folgendes überprüfen:
- Wo werden die Sendungen zolltechnisch abgefertigt?
- Liegt der Warenwert über oder unter 150 Euro?
- Weicht der deklarierte Zollwert vom tatsächlichen Verkaufspreis ab?
Für Nicht-EU-Verkäufer, die sich in Frankreich registrieren müssen, kann auch die Ernennung eines französischen Steuervertreters erforderlich sein.

