Nordrhein-Westfalen: Finanzämter verzichten auf Postfachadressen
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat darüber informiert, dass die Postfächer und Postfachadressen der nordrhein-westfälischen Finanzämter bereits zum 1. September 2026 eingestellt wurden.
Für den Schriftverkehr mit den Finanzämtern sind seitdem ausschließlich die jeweiligen Hausanschriften der zuständigen Dienststellen zu verwenden. Die bislang genutzten Postfachadressen stehen nicht mehr zur Verfügung und sollten daher nicht mehr als Empfängeradresse verwendet werden.
Unternehmen, Berater und Steuerpflichtige sollten ihre Stammdaten, Vorlagen und digitalen Adressverzeichnisse zeitnah ĂĽberprĂĽfen und gegebenenfalls anpassen. Dies gilt insbesondere fĂĽr standardisierte Korrespondenz, Fristenpost und automatisierte Versandprozesse.

