Vollverzinsung nach § 233a AO
Der BFH hat mit Urteilen vom 11. Dezember 2025 (V R 7/24, V R 8/24) entschieden, dass die Erhebung von Zinsen auf geänderte Steuerfestsetzungen speziell bei der Umsatzsteuer in der gesetzlich geregelten Höhe rechtmäßig ist. Einen Erlass aus Billigkeitsgründen wegen wirtschaftlicher Härte lehnte er ebenfalls ab. Die Zinsen in der gesetzlich geregelten Höhe waren im Bereich der Mehrwerststeuer als übermäßig angegriffen worden. Dies wurde mit den tragenden Prinzipien der unionsweit geltenden Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem begründet. Der BFH lehnte dies in letzter Instanz ab.

