BMF aktualisiert Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung ausländischer Unternehmer
Neuer Vordruck ab 2026
Mit Schreiben vom 16. Juli 2026 hat das BMF den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern neu bekanntgegeben. Die neuen Vordrucke gelten ab dem Besteuerungszeitraum 2026.
Hintergrund
Im Ausland ansässige Unternehmer, die in Deutschland umsatzsteuerlich relevante Umsätze ausführen, müssen sich in der Regel für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen. Hierfür stellt die Finanzverwaltung besondere Fragebögen und Einlageblätter zur Verfügung.
Inhalt der Neuregelung
Das BMF hat die bisherigen Vordruckmuster überarbeitet und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Neben dem Hauptfragebogen wurden auch verschiedene Anlagen, etwa für Körperschaften, Gesellschaften, Onlinehandel, Personenbeförderungen und Anteilseigner neu bekanntgegeben.
Die Formulare stehen weiterhin auch in englischer und französischer Sprache zur Verfügung. Die bisherigen BMF-Schreiben vom 24. August 2021 und 6. Dezember 2023 werden ersetzt.
Praxishinweis
Ausländische Unternehmer und deren Berater sollten bei Neuregistrierungen ab 2026 ausschließlich die neuen Vordrucke verwenden. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Onlinehandel, Plattformumsätzen, Lagerhaltung in Deutschland, OSS-Strukturen und Social-Media-Umsätzen geboten.
Betroffene Mandanten und Berater sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Registrierungsunterlagen vollständig und aktuell sind, um Rückfragen der Finanzverwaltung und Verzögerungen bei der umsatzsteuerlichen Erfassung zu vermeiden.

