EORI-Nummer
Zoll-Portal ab Oktober 2026 verpflichtend
Die Beantragung oder Beendigung einer EORI-Nummer sowie Änderungen der Stammdaten sind ab dem 1. Oktober 2026 verpflichtend über das Zoll-Portal vorzunehmen. Zurückzuführen ist diese Verpflichtung auf Art. 6 Abs. 1 UZK, wonach der Austausch zollrechtlich relevanter Informationen grundsätzlich auf elektronischem Weg zu erfolgen hat.
Der bisherige Weg über eine E-Mail an die zuständige Behörde ist dann nicht mehr möglich, außer in Ausnahmefällen. Berater sollten sich frühzeitig im Zoll-Portal registrieren, um für ihre Mandanten handlungsfähig zu sein. Neben anderen Möglichkeiten ist ein ELSTER-Zertifikat die gängigste Identifizierungsmethode.
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