Neue Liste der amtlichen Beschaffungsstellen für die Umsatzsteuervergünstigungen nach dem NATO-Truppenstatut
Das BMF hat mit einem neuen Schreiben vom 17. Januar 2025 die Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen für die Umsatzsteuervergünstigungen nach dem NATO-Truppenstatut veröffentlicht.
In dieser Liste sind alle Beschaffungsstellen und Organisationen aufgelistet, die dazu berechtigt sind, abgabenbegünstigte Leistungen an ausländische Streitkräfte zu erteilen.
Hier geht es zu dem BMF-Schreiben mit der vollständigen Liste: