Neue Liste der amtlichen Beschaffungsstellen für die Umsatzsteuervergünstigungen nach dem NATO-Truppenstatut

Das BMF hat mit einem neuen Schreiben vom 17. Januar 2025 die Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen für die Umsatzsteuervergünstigungen nach dem NATO-Truppenstatut veröffentlicht.

In dieser Liste sind alle Beschaffungsstellen und Organisationen aufgelistet, die dazu berechtigt sind, abgabenbegünstigte Leistungen an ausländische Streitkräfte zu erteilen.

 

Hier geht es zu dem BMF-Schreiben mit der vollständigen Liste:

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen

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