Neue Liste der steuerbefreiten Goldmünzen

BMF-Schreiben

Das BMF hat in einem neuen Schreiben vom 28. November 2024 die aktualisierte Liste der steuerbefreiten Goldmünzen veröffentlicht. Diese Goldmünzen erfüllen die Voraussetzungen des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie, der Handel mit ihnen wird also von der Steuer befreit.

Auf deutscher Seite finden sich hier unter anderem folgende Münzen:

  1. 1 DM
  2. 50 €
  3. 100 €
  4. 200 €

Falls Sie also eine solche Münze besitzen und mit dieser handeln wollen, ist dieser Handel von der Steuer befreit.

Hier finden Sie das gesamte Schreiben:

 Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) - Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2025

 

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