Steuerbescheide werden ab 2027 grundsätzlich elektronisch bekannt gegeben
Mit Schreiben vom 13. August 2026 (GZ: IV D 1 - S 0284-a/00002/011/237) informiert das BMF über die Neuregelungen zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten nach § 122a AO. Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Bereitstellung grundsätzlich zum Regelfall.
Was ändert sich?
Im Jahr 2026 werden Bescheide weiterhin nur mit vorheriger Einwilligung elektronisch bekannt gegeben. Ohne Einwilligung erfolgt die Bekanntgabe grundsätzlich postalisch.
Ab dem 1. Januar 2027 ist keine ausdrückliche Einwilligung mehr erforderlich. Bei einem aktiven ELSTER-Konto werden Steuerbescheide grundsätzlich elektronisch bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich die postalische Bekanntgabe beantragt wurde. Der Bescheid gilt regelmäßig am vierten Tag nach seiner Bereitstellung als bekannt gegeben.
Praxishinweis
Steuerpflichtige sollten sicherstellen, dass ihr ELSTER-Zugang funktioniert und elektronische Benachrichtigungen zuverlässig überwacht werden. Wer Bescheide weiterhin per Post erhalten möchte, muss dies ab 2027 ausdrücklich beantragen. Wichtig ist außerdem: Derzeit ist die elektronische Bekanntgabe insbesondere für Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide möglich, nicht jedoch für Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheide.
Prüfen Sie rechtzeitig Ihre ELSTER-Zugänge und internen Zuständigkeiten, damit elektronische Bescheide und laufende Rechtsbehelfsfristen nicht übersehen werden.

