Umsatzsteuerbefreiung für ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen

Mit Schreiben vom 21. Mai 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen den Umsatzsteueranwendungserlass geändert. Bei der Änderung geht es um die Umsatzsteuerbefreiung für ästhetische Operationen (sog. Schönheitsoperationen) und ästhetische Behandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG.
Strengere Vorgaben für den Vertrieb von Mehrzweck-Gutscheinen

Mit dem BMF-Schreiben vom 29. April 2026 wurden die Vorgaben für den Vertrieb von Mehrzweck-Gutscheinen verschärft. Darin wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen geregelt, die von im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnden Mittelpersonen innerhalb von Vertriebsketten für Mehrzweck-Gutscheine erbracht werden.

