FG Münster: Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen scheitert an lückenhaftem Nachweis

Das FG Münster hat die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung versagt, weil der Unternehmer nicht eindeutig nachweisen konnte, welcher Lieferung in einer grenzüberschreitenden Lieferkette die Warenbewegung zuzuordnen war. Das Urteil verdeutlicht einmal mehr die hohen Anforderungen an die Dokumentation innergemeinschaftlicher Lieferungen und Reihengeschäfte.
Nordrhein-Westfalen: Finanzämter verzichten auf Postfachadressen

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat darüber informiert, dass die Postfächer und Postfachadressen der nordrhein-westfälischen Finanzämter bereits zum 1. September 2026 eingestellt wurden.

