10.02.2026
Kennziffer 500

Seit 2017 besteht die Möglichkeit, die Finanzverwaltung über weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu informieren. Ab dem Besteuerungszeitraum 2026 wird die pauschale Kennziffer 23 nun durch die differenzierte Kennziffer 500 ersetzt.
12.01.2026 05:00
(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird mit Schreiben vom 22. Dezember 2025 geändert. Die Änderungen betreffen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1. Januar 2026.

