EuGH-Urteil stärkt Vorsteuerabzug bei konzerninternen Dienstleistungen

Die Mehrwertsteuer stellt Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf den Vorsteuerabzug. In einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtssache C-527/23 wurde festgelegt, dass der Vorsteuerabzug nicht davon abhängt, ob eine Dienstleistung als „erforderlich“ oder „zweckmäßig“ für das Unternehmen angesehen wird, sondern vielmehr darauf, dass sie für steuerpflichtige Umsätze genutzt wird. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die innerhalb von Unternehmensgruppen Dienstleistungen austauschen und den Vorsteuerabzug geltend machen wollen.
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Umsatzsteuererhöhung in Estland

Ab dem 1. Juli 2025 wird der reguläre Umsatzsteuersatz in Estland von 22% auf 24% angehoben. Diese Erhöhung betrifft den Normalsteuersatz, während die verminderten Steuersätze von 13% und 9% unverändert bleiben. Die Änderung ist Teil einer Anpassung des estnischen Mehrwertsteuergesetzes, die temporär bis zum 31. Dezember 2028 gelten soll.
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