Verkauf aufbereiteter Gebrauchtgegenstände bleibt umsatzsteuerpflichtig

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Verkauf aufgearbeiteter Gebrauchtgegenstände der Umsatzsteuer unterliegt, auch wenn diese zuvor unentgeltlich von ihren Eigentümern abgegeben wurden. Die Richter stellten klar, dass die Wiederverwendung von Gegenständen im Sinne der Kreislaufwirtschaft keinen umsatzsteuerlichen Sonderstatus begründet.
FG Münster: Hohe Anforderungen an den Ausfuhrnachweis im Kfz-Handel

Das FG Münster hat die Anforderungen an den Nachweis steuerfreier Ausfuhr- und innergemeinschaftlicher Lieferungen im Kfz-Handel bekräftigt. Nach Auffassung des Gerichts genügt es nicht, dass Fahrzeuge letztlich im Ausland auftauchen. Für die Steuerfreiheit müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise ordnungsgemäß erbracht werden.

