Umsatzsteuerliche Organschaft: BFH bestätigt weite Auslegung der wirtschaftlichen Eingliederung

Der BFH hat mit Beschluss vom 29. April 2026 (V B 90/25) erneut klargestellt, dass hohe Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde zu stellen sind. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Vermietung eines Betriebsgebäudes an eine GmbH ausreicht, um eine wirtschaftliche Eingliederung im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft zu begründen.
Gruppenboni eines Zentralregulierers

Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 19. Mai 2026 (15 K 3483/18 U) im zweiten Rechtsgang - nach der Aufhebung des ersten Urteils durch den BFH - entschieden, dass die von einem Zentralregulierer ausgezahlten Gruppenboni nicht im Zusammenhang mit einer Leistung der Anschlusskunden an den Zentralregulierer stehen; eine solche konnte nicht festgestellt werden. Wir haben dieses Verfahren begleitet, das zu einer Erstattung an die Klägerin führt. Der BFH wird möglicherweise ein zweites Mal zu entscheiden haben.

