FAQ des BMF mit neuen Informationen zur E-Rechnung ab 1. Januar 2025
Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG ab dem 1. Januar 2025 neu gefasst. Morgen am 22. November 2024 wird die Zustimmung des Bundesrats erwartet. Ab 2025 müssen inländische Unternehmern empfangsbereit sein, um elektronische Rechnungen entgegennehmen zu können. Begleitet wird die Umstellung von Übergangsregelungen, die den Start erleichtern sollen.
Das BMF hat am Dienstag (19. November 2024) einen Frage-Antwort-Katalog auf seiner Homepage veröffentlicht und ergänzt damit das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024.
Einführung der E-Rechnung – Hinweise für die Praxis
Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich markiert einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des Rechnungswesens. Mit der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung sollen Prozesse effizienter gestaltet und die Fehleranfälligkeit manuell erstellter Dokumente reduziert werden. Alle Unternehmer stehen nun vor der Frage, wie sie die neuen Anforderungen praktisch umsetzen können.
Der vorliegende Beitrag soll Ihnen auf aufkommende Fragen praxisnahe Antworten liefern, damit Sie den Umstieg auf die E-Rechnung so gut wie möglich gestalten können.