Steuerbefreiung für Dienstleistungen selbständiger Zusammenschlüsse trotz allgemeiner Nutzung

Der EuGH hat mit Urteil vom 22. Januar 2026 (C-379/24, C-380/24) entschieden, dass Leistungen selbständiger Zusammenschlüsse von Personen auch dann nach Art. 132 Abs. 1 lit. f MwStSystRL steuerfrei sein können, wenn sie allgemeinen Charakter haben und nicht ausschließlich der steuerbefreiten Tätigkeit der Mitglieder dienen.
Gesamtschuldnerische Haftung nach Wegfall des Steuerschuldners

Mit Urteil vom 11. Dezember 2025 (C-121/24) hat der EuGH entschieden, dass eine nationale Regelung zur gesamtschuldnerischen Mehrwertsteuerhaftung auch dann unionsrechtskonform ist, wenn der Steuerschuldner nicht mehr existiert, sofern der Haftende einen Steuermissbrauch kannte oder kennen musste.

