15.04.2024

Keine Steuerermäßigung bei Schwimmbad- und Saunanutzung

Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 23. Mai 2023 entschieden, dass eine einheitliche Leistung, bestehend aus Schwimmbad- und Saunanutzung, nicht der Steuerermäßigung unterliegt. Hier stellt das Finanzgericht zurecht auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers ab.

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15.04.2024

Steuerbefreiung für ärztliche Leistungen

Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 9. Mai 2023 (15 K 1953/20 U) über Vertretungsleistungen im ärztlichen Notfalldienst sowie über die Entnahme von Blutproben durch einen Arzt entschieden. Streitthema war, ob diese Leistungen als steuerfrei oder steuerpflichtig zu behandeln sind.

Was Ärzte jetzt zu beachten haben und welche Leistungen unter die Befreiung fallen.

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