16.04.2024

Keine gültige USt-IdNr. für Reverse-Charge-Verfahren nötig

Der BFH hat mit Urteil vom 31. Januar 2024 entschieden, dass eine gültige USt-IdNr. des Leistungsempfängers keine Voraussetzung für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist. Es kommt darauf an, dass er Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer ist und dies bewiesen werden kann.

Welche Kriterien hier anerkannt wurden.

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15.04.2024

Keine Steuerermäßigung bei Schwimmbad- und Saunanutzung

Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 23. Mai 2023 entschieden, dass eine einheitliche Leistung, bestehend aus Schwimmbad- und Saunanutzung, nicht der Steuerermäßigung unterliegt. Hier stellt das Finanzgericht zurecht auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers ab.

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