Ausgabepreis und nicht Nennwert einer Aktie wird Teil der Steuerbemessungsgrundlage

Der EuGH hat mit Urteil vom 8. Mai 2024 über die Steuerbemessungsgrundlage eines Tauschgeschäfts entschieden. Es wurden Grundstücke im Rahmen einer Kapitalerhöhung in das Betriebsvermögen einer Gesellschaft eingebracht. Als Gegenleistung erhielten die einbringenden Gesellschaften Aktien. Fraglich war hier, ob der Nennwert oder der Kurspreis bei Ausgabe der im Gegenzug gewährten Aktien die Bemessungsgrundlage bildet.
Wie der EuGH diesen Fall entschieden hat.
Nachfolgeurteil zum Reemtsma-Anspruch

Das FG Münster hat am 23. Januar 2024 sein Folgeurteil nach der Schütte-Entscheidung des EuGH bekanntgegeben. Es wird hier der direkte Erstattungsanspruch gegenüber der Finanzbehörde bei zu Unrecht gezahlter Steuer thematisiert, der sogenannte „Reemtsma-Anspruch“.
Das FG Münster erweitert hier den Anwendungsbereich auf Fälle der zivilrechtlichen Verjährung.
Wann und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch hier geltend gemacht werden kann.