19.10.2026
12.10.2026

BFH: Finanzielle Eingliederung auch ohne qualifizierte Stimmenmehrheit möglich

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine jüngere Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Organschaft weiter bestätigt und konkretisiert. Danach kann eine finanzielle Eingliederung auch dann vorliegen, wenn der Organträger nicht über die für Gesellschafterbeschlüsse erforderliche qualifizierte Stimmenmehrheit verfügt. Entscheidend ist vielmehr, ob er seinen Willen in der Organgesellschaft tatsächlich durchsetzen kann.

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