Besteuerung einer unentgeltlichen Überlassung eines Stadions

Das FG Niedersachsen entschied bereits am 9. Dezember 2021 (5 K 44/20) über die unentgeltliche Überlassung eines Stadions an einen Unternehmer, welches vorher vom überlassenden Unternehmer für unentgeltliche Zwecke verwendet wurde. Dabei war zu entscheiden, ob für den Zeitraum der unentgeltlichen Überlassung eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen, eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern oder eine umsatzsteuerliche Organschaft anzunehmen ist.
Aktualität besitzt der Fall aufgrund der wichtigen Rechtsfragen und weil er kürzlich erst in die Liste der anhängigen Verfahren beim BFH unter dem Aktenzeichen V R 23/23 eingegangen ist.
BFH: Steuerliche Behandlung von Erlebnisgutscheinen

Der BFH äußerte sich mit seinem Urteil vom 5. September 2024 (V R 21/23) über die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen, die bei einem externen Veranstalter für Erlebnisse eingetauscht werden können. In dem von uns begleiteten Verfahren wurde vom BFH insbesondere auf die steuerlichen Folgen von verfallenen Gutscheinen und von Erlebnisgutscheinen eingegangen.