BFH: Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen

Mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (Az. V R 16/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass ein Grundstückserwerber nicht für unrichtige Umsatzsteuerausweise in übernommenen Mietverträgen haftet. Das Urteil sorgt für Rechtssicherheit bei Immobilientransaktionen und reduziert das Haftungsrisiko des Erwerbers.
Wiederholter Verstoß gegen steuerliche Pflichten – Streichung des Steuerpflichtigen aus dem Mehrwertsteuerregister

Mit seinem Urteil in der Rechtssache Cityland (EuGH, Urteil vom 3. April 2025 – C-164/24) setzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein klares Signal: Eine Streichung aus dem Mehrwertsteuerregister allein aufgrund formeller Verstöße ist unionsrechtswidrig.

