Kein Entgelt von dritter Seite bei öffentlichem Zuschuss aus strukturpolitischen Gründen

Der BFH hat mit Urteil vom 17. April 2024 (XI R 13/21) über öffentliche Subventionen an einen Unternehmer für die Erneuerung einer Brückenanlage entschieden. Dabei stand zur Frage, ob diese Zahlungen als Entgelt von dritter Seite zu qualifizieren sind oder ob ein sog. echter Zuschuss vorliegt.
Welche Kriterien er dabei aufstellt und wieso das Urteil besonders für juristische Personen des öffentlichen Rechts von Bedeutung ist.
Verlust des Vorsteuerabzugs durch Fristversäumnis – Ausschlussfrist unionsrechtskonform

Mit Urteil vom 12. September 2024 (C-429/23) entschied der EuGH über die Folge einer Fristversäumnis bei der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs.
Der Kläger berief sich in diesem bulgarischen Fall darauf, dass der zuständige Buchhalter in Quarantäne war und Fristen für andere Steuerarten wegen der Corona-Pandemie verlängert worden waren. Der EuGH stimmte ihm in dieser Sache aber nicht zu und stellte fest, dass eine 12-monatige Ausschlussfrist für den Vorsteuerabzug rechtsmäßig ist.
Was diese Entscheidung für die Frage von Form und Frist bedeutet.