BMF-Schreiben zur E-Rechnung soll praxistauglich werden – Entwurf veröffentlicht

| Seit dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung zu verwenden. Es gelten Übergangsfristen (Übersicht). |
Wichtige Änderung bei der Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 6. Juni 2025 eine wichtige Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) veröffentlicht:
Ab dem 20. Juli 2025 kann die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) nur noch über die Online-Schnittstelle des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) oder das Online-Portal (www.bzst.de) erfolgen. Schriftliche oder telefonische Anfragen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Siehe BMF-Schreiben vom 6. Juni 2025.

