Leistungsaustausch eines Fitnessstudios während der Corona-Pandemie: Umsatzsteuer trotz Lockdown

Der BFH hat mit Urteil vom 13. November 2024 (XI R 5/23; veröffentlicht am 17. April 2025) darüber entschieden, dass ein Fitnessstudio, das im Jahr 2020 wegen der Corona-Maßnahmen schließen musste, aber von seinen Mitgliedern weiterhin Mitgliedsbeiträge erhielt, auf die Mitgliedsbeiträge zum Zeitpunkt der Zahlung Umsatzsteuer entrichten muss.
BFH: Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen

Mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (Az. V R 16/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, dass ein Grundstückserwerber nicht für unrichtige Umsatzsteuerausweise in übernommenen Mietverträgen haftet. Das Urteil sorgt für Rechtssicherheit bei Immobilientransaktionen und reduziert das Haftungsrisiko des Erwerbers.

