Umsatzsteuererhöhung in Estland

Ab dem 1. Juli 2025 wird der reguläre Umsatzsteuersatz in Estland von 22% auf 24% angehoben. Diese Erhöhung betrifft den Normalsteuersatz, während die verminderten Steuersätze von 13% und 9% unverändert bleiben. Die Änderung ist Teil einer Anpassung des estnischen Mehrwertsteuergesetzes, die temporär bis zum 31. Dezember 2028 gelten soll.
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Aktuelle Rechtsfragen zur Differenzbesteuerung

Der BFH hat einen Prozess über die Berücksichtigung der Gutgläubigkeit für Anwendung der Differenzbesteuerung in die Liste der anhängigen Verfahren aufgenommen (Az.: XI R 23/24). Vorinstanzlich wurde vom FG Sachsen über diesen Fall entschieden (2 K 92/21).
Das Thema des Revisionsverfahrens ist die Frage, ob es rechtmäßig ist, den guten Glauben des Leistungsempfängers an die Erfüllung der Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung nur außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens im Rahmen eines Billigkeitsverfahrens zu berücksichtigen.

