Insolvenz der Zahlstelle, die das Entgelt vereinnahmt hat - Leistender schuldet trotzdem volle Umsatzsteuer

Der BFH hat entschieden, dass das Entgelt vereinnahmt ist und Umsatzsteuer in voller Höhe geschuldet wird, auch wenn der Leistende wegen der Insolvenz seiner Zahlstelle nicht über das Entgelt verfügen kann.
Materielle Voraussetzungen schlagen formelle Fehler - EuGH Palmstråle

Immer wieder urteilt der EuGH zu Mehrwertsteuer- und Zollfällen, in denen materielle Voraussetzungen erfüllt sind, formelle aber nicht. Eine Steuerbefreiung muss nicht an formellen Fehlern scheitern, selbst wenn sie grob fahrlässig geschehen sind. In dem Fall ging es um die Wiedereinfuhr von Pferden.

