Erhöhung der Leistungsgrenze für die Anwendung des Nullsteuersatzes bei Stecksolargeräten

Im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde die für Steckersolargeräte zulässige maximale Einspeiseleistung von 600 Watt auf 800 Voltampere erhöht und auf eine andere Messgröße umgestellt. Dementsprechend wurde der Umsatzsteueranwendungserlass angepasst.
Steuerbefreiung für Leistungen von Persönlichkeitstrainern an Schulen

Über die Steuerbefreiung von Lehrern oder Privatlehrern an Schulen herrscht in Deutschland große Unsicherheit. Die vielschichtige Rechtsprechung seitens des BFH und des EuGH und die mehrdeutig formulierte Vorschrift des § 4 Nr. 21 UStG schaffen Unklarheit, welche Leistungen als „Lehrer“ unter die Steuerbefreiung fallen. Das FG Berlin-Brandenburg äußerte sich am 17. Januar 2024 (7 K 7342/16) zu der Konstellation, in der ein privater Präventions- und Persönlichkeitstrainer an Schulen Kurse gab und die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen wollte.