E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Der BFH hat mit Urteil vom 30. April 2025 (XI R 15/23) entschieden, dass auch E-Mails nach § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO Handels- und Geschäftsbriefe sein können.
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Der EuGH hat sich mit Urteil vom 4. September 2025 (C-726/23) zur Auslegung von Art. 2 Abs. 1 lit. c sowie der Art. 168 und 178 MwStSystRL geäußert. Demnach ist die Vergütung, die eine Muttergesellschaft für von ihr gegenüber ihrer Tochtergesellschaft erbrachte Dienstleistungen erhält, als Entgelt für eine steuerbare Dienstleistung anzusehen. Zudem darf die Steuerverwaltung von einem Steuerpflichtigen, der den Vorsteuerabzug geltend macht, die Vorlage anderer Dokumente als der Rechnung verlangen, sofern diese Nachweise für diese Zwecke erforderlich und verhältnismäßig sind.

