Keine mehrfache Erstattung von gezahlter Umsatzsteuer – Reemtsma-Anspruch bei Insolvenz des Leistenden
Der EuGH äußerte sich mit Urteil vom 5. September 2024 (C‑83/23, H GmbH) ein weiteres Mal zum direkten Anspruch des Leistungsempfängers gegen das Finanzamt auf zu Unrecht an den Leistenden gezahlte Umsatzsteuer, dem sogenannten Reemtsma-Anspruch. Die Entscheidung betrifft die Konstellation, dass ein Leistungsempfänger den Anspruch gegen die Finanzverwaltung geltend macht, während der Leistende insolvent ist, so dass der Leistungsempänger die unzutreffend ausgewiesene Umsatzsteuer weder als Vorsteuer geltend machen noch vom Leistenden zurückerhalten kann.
BMF-Schreiben: Erhöhung der Wertgrenze des vereinfachten Verfahrens für Angehörige der niederländischen Truppe
Die Wertgrenze des vereinfachten Verfahrens für Leistungen an Angehörige der niederländischen Truppe ist angehoben worden.