EuGH: Feste Niederlassung im Konzern (Rs. Adient)

Der EuGH hat sich mit Urteil vom 13. Juni 2024 (C-533/22 - Adient) erneut zu den Voraussetzungen für das Bestehen einer „festen Niederlassung“ im Sinne der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie geäußert. Im deutschen Recht wird sie als „umsatzsteuerliche Betriebsstätte“ bezeichnet. Sie hat eine eminent hohe Bedeutung. Wenn eine feste Niederlassung vorliegt, ändert sich in vielen Fällen der Leistungsort für erbrachte und bezogene Leistungen.
Umsatzsteuerliche Organschaft - Der EuGH hat entschieden

Die inzwischen sehr lange Reihe der Vorlagen des Bundesfinanzhofes an den Europäischen Gerichtshof in Sachen "Organschaft" hat einen vorläufigen Schlusspunkt gefunden: Heute, am 11. Juli 2024, hat der EuGH in dem Verfahren "Finanzamt T gegen S" (C‑184/23) die deutsche Rechtspraxis bestätigt: Innenumsätze der umsatzsteuerlichen Organschaft sind nicht steuerbar.

