12.06.2024

BMF-Schreiben: Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Das BMF hat sich mit Schreiben vom 12. Juni 2024 zu der Besteuerung der öffentlichen Hand geäußert. Dabei stand vor allem der Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) im Vordergrund.
Nach § 2b Abs. 1 S. 1 UStG gelten jPdöR nicht als umsatzsteuerliche Unternehmer, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Durch diesen Umstand sind auch spezielle Regeln für den Vorsteuerabzug notwendig, die in dem Schreiben genauer gefasst werden.

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11.06.2024

Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen

Das BMF hat mit Schreiben vom 11. Juni 2024 Stellung zu der umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen bezogen. Dabei stellt das BMF vor allem auf die Person des Bedachten und das Förderungsziel ab.

Welche Zahlungen nun als echte Zuschüsse zu klassifizieren sind.

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