Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024: Das soll sich ändern

Für das Jahressteuergesetz 2024 ist der (inoffizielle) Referentenentwurf erschienen. Zwar wird sich dieser Entwurf noch verändern und nicht alle Regelungen werden in der jetzigen Version umgesetzt werden, doch ermöglicht dies eine rechtzeitige Vorbereitung auf Punkte, die Deutschland auf Sicht umsetzen muss. Die Bundesregierung erhofft sich von dem Entwurf, welcher größtenteils ab 2025 gelten soll, Steuermehreinnahmen von ca. 110 Mio. Euro jährlich.
Diese Änderungen sollen nun kommen.
Umsatzsteuerliche Einordnung von Online-Veranstaltungsdienstleistungen und -Dienstleistungsangeboten

In der Beratungspraxis sind Online-Dienstleistungen schon lange angekommen. Das BMF bezieht zu Teilbereichen endlich Stellung. Mit Schreiben vom 29. April 2024 macht es Vorgaben für die Verwaltungspraxis, was Online-Veranstaltungsdienstleistungen an Nichtunternehmer (B2C) anbelangt.
Wie sind die Leistungsorte zu bestimmen? Gibt es Steuerbegünstigungen?

