Webinar: Aktuelles zur E-Rechnung

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Geschäftsveräußerung im Ganzen

Der BFH hat mit Urteilen vom 13. November 2025 (V R 32/24, V R 33/24) entschieden, dass die Veräußerung mehrerer Teile eines Solarparks an verschiedene Erwerber keine Geschäftsveräußerung im Ganzen iSd § 1 Abs. 1a UStG darstellt, wenn der ursprüngliche Betreiber seine wirtschaftliche Tätigkeit unverändert fortführt.

