Vorsteuerabzug bei Lieferung von Strom an Mieter möglich
Der BFH hat mit Urteil vom 17. Juli 2024 (XI R 8/21) über den Vorsteuerabzug von Eingangsleistungen hinsichtlich der Lieferung von Strom von einem Vermieter an seine Mieter entschieden. Dabei war zu klären, ob eine umsatzsteuerfreie, einheitliche Leistung in der Vermietung sowie in der Versorgung von Strom bestand oder ob zwei getrennte Leistungen vorliegen.
Wieso man als Vermieter nun Vorteile haben kann.
Kein Entgelt von dritter Seite bei öffentlichem Zuschuss aus strukturpolitischen Gründen
Der BFH hat mit Urteil vom 17. April 2024 (XI R 13/21) über öffentliche Subventionen an einen Unternehmer für die Erneuerung einer Brückenanlage entschieden. Dabei stand zur Frage, ob diese Zahlungen als Entgelt von dritter Seite zu qualifizieren sind oder ob ein sog. echter Zuschuss vorliegt.
Welche Kriterien er dabei aufstellt und wieso das Urteil besonders für juristische Personen des öffentlichen Rechts von Bedeutung ist.