Nachträgliche Berichtigung des Mehrwertsteuersatzes

Der EuGH hat mit Urteil vom 1. August 2025 (C-794/23) darüber entschieden, dass bei einer nachträglichen Korrektur des Mehrwertsteuersatzes die gegenüber Nichtsteuerpflichtigen zu Unrecht ausgewiesene Mehrwertsteuer nicht geschuldet wird. Zudem dürfen Steuerbehörden oder nationale Gerichte bei vereinfachten Rechnungen nach Art. 238 Schätzungen vornehmen, sofern die Rechte des Steuerpflichtigen gewahrt werden.
Steuerfreiheit bei ungewollter Ausfuhr?

Der EuGH hat mit Urteil vom 1. August 2025 (C-602/24) zur Auslegung des Art. 146 Abs. 1 lit. b MwStSystRL Stellung genommen. Gegenstand des Verfahrens war eine als innergemeinschaftliche Lieferung angemeldete Lieferung von Gegenständen, bei der der Erwerber die Gegenstände nach Orten außerhalb der Union ausgeführt hatte.

