Verlust des Vorsteuerabzugs durch Fristversäumnis – Ausschlussfrist unionsrechtskonform
Mit Urteil vom 12. September 2024 (C-429/23) entschied der EuGH über die Folge einer Fristversäumnis bei der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs.
Der Kläger berief sich in diesem bulgarischen Fall darauf, dass der zuständige Buchhalter in Quarantäne war und Fristen für andere Steuerarten wegen der Corona-Pandemie verlängert worden waren. Der EuGH stimmte ihm in dieser Sache aber nicht zu und stellte fest, dass eine 12-monatige Ausschlussfrist für den Vorsteuerabzug rechtsmäßig ist.
Was diese Entscheidung für die Frage von Form und Frist bedeutet.
Umsetzungsstand der Einführung der E-Rechnung – Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Union
Die Bundesregierung äußerte sich am 29. August 2024 zu einer Kleinen Anfrage der Union im Bundestag, mit der Sie Informationen über den aktuellen Stand der Einführung der E-Rechnung einholen wollte. Dabei wurden Fragen der Union beantwortet und beispielsweise auch die Verwendung eines E-Mail-Postfachs als Empfangsmöglichkeit von E-Rechnungen thematisiert.
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